Untreue

Was ist eine Untreue?

Untreue nach § 266 StGB ist eine Straftat, bei der jemand in einer treuhänderischen Beziehung das Vermögen eines anderen missbraucht, um sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Es geht dabei immer um das Vertrauen in eine wirtschaftliche Beziehung, bei der der Täter das ihm anvertraute Vermögen zu seinen eigenen Gunsten oder zum Vorteil Dritter verwendet.

Tatbestandsmerkmale der Untreue (§ 266 StGB):

  1. Vertrauensverhältnis – Der Täter muss in einem treuhänderischen Verhältnis zu einem anderen stehen (z. B. Geschäftsführer, Beauftragter, Bankangestellter, Verwalter).
  2. Vermögensverfügung – Der Täter muss das ihm anvertraute Vermögen missbräuchlich verwenden (z. B. Abheben von Geldern, die nicht ihm gehören).
  3. Vorteil verschaffen – Der Täter verschafft sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil, wobei ein Schaden beim Eigentümer des Vermögens entstehen muss.

Beispiele für Untreue:

1. Geschäftsführer missbraucht Firmengelder

Ein Geschäftsführer eines Unternehmens verwendet Unternehmensgelder für private Zwecke, ohne die Zustimmung der Gesellschafter oder des Vorstands. Er überweist Geld auf sein eigenes Konto oder kauft private Luxusgüter, wodurch das Unternehmen finanziellen Schaden erleidet.

2. Missbrauch von Kundengeldern durch Bankangestellten

Ein Bankangestellter hat Zugang zu den Konten von Kunden. Er überweist regelmäßig kleinere Beträge von Kundengeldern auf sein eigenes Konto, ohne dass der Kunde es bemerkt. Auch hier wird das Vertrauen des Kunden missbraucht, und es entsteht ein finanzieller Schaden.

3. Veruntreuung von Vereinsgeldern

Ein Kassierer eines gemeinnützigen Vereins nutzt Vereinsgelder für persönliche Ausgaben. Obwohl das Geld für Vereinszwecke vorgesehen ist, bezahlt der Kassierer private Rechnungen oder finanziert seinen Lebensstil mit den Geldern des Vereins.

4. Missbrauch von Erbschaftsverwaltung

Ein Testamentsvollstrecker hat das Vermögen eines Erblassers zu verwalten. Statt das Geld korrekt an die Erben weiterzuleiten, verwendet er einen Teil des Erbes für persönliche Ausgaben oder gibt es unrechtmäßig an Dritte weiter, wodurch den Erben ein finanzieller Schaden entsteht.

5. Veruntreuung durch einen Treuhänder

Ein Treuhänder, der für die Verwaltung von Geldern oder Eigentum im Auftrag eines anderen verantwortlich ist, verkauft Vermögenswerte und behält die Erlöse für sich. Dies führt zu einem Verlust des anvertrauten Vermögens.

6. Selbstbereicherung eines Angestellten

Ein Angestellter eines Unternehmens, der mit der Verwaltung von Firmenvermögen betraut ist, stellt Rechnungen für fiktive Dienstleistungen aus, die er dann selbst bezahlt. Der Angestellte bereichert sich auf diese Weise illegal.

Welche Strafe gibt es für Untreue?

Die Strafen für Untreue gemäß § 266 StGB hängen von den Umständen des Falls ab, insbesondere von der Höhe des verursachten Schadens und der Schwere des Missbrauchs des anvertrauten Vermögens.

Strafrahmen für Untreue (§ 266 StGB):

  1. Reguläre Strafe:
    • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
    • Geldstrafe
  2. Besonders schwerer Fall (z. B. hoher Schaden oder Missbrauch über einen längeren Zeitraum):
    • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Untreue?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 266 StGB – Einzelnorm