Was ist eine Urkundenfälschung?
Urkundenfälschung ist eine Straftat, bei der eine Urkunde gefälscht, verfälscht oder unecht verwendet wird, um jemanden zu täuschen. Eine Urkunde ist jedes schriftliche Dokument, das eine rechtliche Bedeutung hat oder Beweiskraft besitzt, wie z. B. ein Vertrag, ein Ausweis oder eine Quittung. Aber auch das Rezept eines Arztes ist ein Urkunde.
Arten von Urkundenfälschung:
Eine unechte Urkunde herstellen (z. B. einen gefälschten Führerschein anfertigen, eine Unterschrift fälschen).
Eine echte Urkunde verfälschen (z. B. eine Zahl auf einer Rechnung ändert).
Eine gefälschte oder verfälschte Urkunde benutzen, um eine Täuschung herbeizuführen (z. B. eine gefälschte Unterschrift in einem Vertrag verwenden).
Strafen für die Urkundenfälschung:
Grundstrafmaß (§ 267 Abs. 1 StGB)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Gilt für einfache Fälle, z. B. das Fälschen eines Dokuments ohne großen Schaden für andere.
Besonders schwere Fälle (§ 267 Abs. 3 StGB)
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
- Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn:
- Die Tat gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande begangen wurde.
- Ein erheblicher Schaden verursacht wurde.
- Behörden oder öffentliche Einrichtungen betroffen sind.
Milderung für minder schwere Fälle (§ 267 Abs. 2 StGB)
- Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
- Wird angewendet, wenn die Tat weniger schwer wiegt, aber trotzdem nicht harmlos ist.
Urkundenfälschung im Amt (§ 348 StGB)
- Wenn ein Beamter eine Urkunde fälscht, beträgt die Strafe 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Urkundenfälschung?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.