Was ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist ein illegales Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, das nach § 315d des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe steht.
Arten von verbotenen Kraftfahrzeugrennen:
Es gibt verschiedene Arten des verbotenen Kraftfahrzeugrennens:
Teilnahme an einem illegalen Rennen – wenn mehrere Fahrzeuge sich absichtlich einen Wettbewerb um die höchste Geschwindigkeit liefern.
Alleinrennen mit Höchstgeschwindigkeit – wenn eine einzelne Person mit einem Kraftfahrzeug mit nicht angepasster und rücksichtsloser Geschwindigkeit fährt, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Veranstaltung oder Organisation eines Rennens – wer ein illegales Straßenrennen organisiert oder durchführt, macht sich ebenfalls strafbar.
Was sind die Strafen für verbotenes Kraftfahrzeugrennen?
Grundtatbestand (§ 315d Abs. 1 StGB)
Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen
Alleinfahrt mit Höchstgeschwindigkeit (rücksichtslos)
Veranstaltung oder Organisation eines illegalen Rennens:
➡ Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Gefährdungstatbestand (§ 315d Abs. 2 StGB)
- Wenn durch das Rennen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden
➡ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Schwere Fälle mit Todesfolge (§ 315d Abs. 5 StGB)
- Wenn durch das Rennen eine Person schwer verletzt oder getötet wird
➡ Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren (mindestens 1 Jahr!)
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen?
Nehmen Sie schnellest möglich nach Erhalt der Vorladung Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.