Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Was ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist ein illegales Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, das nach § 315d des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe steht.

Arten von verbotenen Kraftfahrzeugrennen:

Es gibt verschiedene Arten des verbotenen Kraftfahrzeugrennens:

Teilnahme an einem illegalen Rennen – wenn mehrere Fahrzeuge sich absichtlich einen Wettbewerb um die höchste Geschwindigkeit liefern.

Alleinrennen mit Höchstgeschwindigkeit – wenn eine einzelne Person mit einem Kraftfahrzeug mit nicht angepasster und rücksichtsloser Geschwindigkeit fährt, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Veranstaltung oder Organisation eines Rennens – wer ein illegales Straßenrennen organisiert oder durchführt, macht sich ebenfalls strafbar.

Was sind die Strafen für verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Grundtatbestand (§ 315d Abs. 1 StGB)

Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

Alleinfahrt mit Höchstgeschwindigkeit (rücksichtslos)

Veranstaltung oder Organisation eines illegalen Rennens:
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

Gefährdungstatbestand (§ 315d Abs. 2 StGB)

  • Wenn durch das Rennen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden
    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Schwere Fälle mit Todesfolge (§ 315d Abs. 5 StGB)

  • Wenn durch das Rennen eine Person schwer verletzt oder getötet wird
    Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren (mindestens 1 Jahr!)

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen?

Nehmen Sie schnellest möglich nach Erhalt der Vorladung Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen – dejure.org