Was ist Versicherungsmissbrauch?
Versicherungsmissbrauch bezeichnet die unrechtmäßige Geltendmachung von Versicherungsleistungen durch Täuschung oder Manipulation. In Deutschland ist dies in § 265 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dabei geht es nicht um klassischen Versicherungsbetrug (§ 263 StGB), sondern um Handlungen, die darauf abzielen, eine Versicherungssumme zu erhalten, ohne dass ein tatsächlicher Versicherungsfall eingetreten ist.
Beispiele für Versicherungsmissbrauch:
Gefakte Autounfälle
- Ein Fahrzeughalter provoziert absichtlich einen Unfall oder lässt sein Auto absichtlich beschädigen, um eine Entschädigungszahlung von der Kfz-Versicherung zu erhalten.
- Zwei Beteiligte verabreden sich, um einen Unfall vorzutäuschen und Versicherungsgelder zu kassieren.
Vortäuschen eines Diebstahls
- Ein teures Auto oder Fahrrad wird versteckt oder ins Ausland verkauft, aber als gestohlen gemeldet, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.
- Schmuck oder Wertgegenstände werden verschwinden gelassen und als gestohlen angegeben.
Manipulierte Schadensfälle bei Sachversicherungen
- Ein Hausbesitzer beschädigt absichtlich sein Dach oder seine Wasserleitungen, um eine Zahlung der Gebäudeversicherung zu erhalten.
- Ein Smartphone wird absichtlich fallen gelassen und als Unfall gemeldet, um ein neues Gerät über die Versicherung zu bekommen.
Gefälschte oder übertriebene Arzt- und Unfallberichte
- Ein Arbeitnehmer täuscht eine Verletzung vor oder verlängert eine Krankschreibung, um Krankengeld oder eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
- Eine Person gibt eine alte Verletzung als neuen Versicherungsfall aus, um Schmerzensgeld oder Leistungen der Unfallversicherung zu kassieren.
Welche Strafen gibt es für Versicherungsmissbrauch?
1. Grundtatbestand (§ 265 Abs. 1 StGB)
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
- Gilt für das Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen einer versicherten Sache mit der Absicht, eine Versicherungsleistung zu erlangen.
2. Besonders schwerer Fall (§ 265 StGB in Verbindung mit § 263 StGB – Betrug)
- Falls der Täter die Versicherung tatsächlich täuscht und eine Zahlung erhält, liegt zusätzlich Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) vor.
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- In schweren Fällen (z. B. bandenmäßiger Betrug oder hoher Schaden) sind sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.
3. Weitere Konsequenzen
- Rückzahlung der Versicherungssumme bei unrechtmäßiger Auszahlung
- Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Versicherung
- Berufsrechtliche Konsequenzen, z. B. Verlust der Zulassung für Versicherungsvertreter oder andere Berufe mit besonderer Vertrauensstellung
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Versicherungsmissbrauch?
Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.