Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Was ist ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat nach § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland. Sie liegt vor, wenn jemand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand gegen eine Amtsperson leistet, die eine Vollstreckungshandlung vornimmt.
Merkmale sind:
Täter: Jede Person, die den Widerstand leistet.
Opfer: Amtsträger (z. B. Polizisten, Gerichtsvollzieher) oder Soldaten der Bundeswehr in bestimmten Einsätzen.
Handlung:

  • Gewalt: Eine körperliche Einwirkung auf den Beamten oder eine Sache (z. B. Wegstoßen, Treten, sich Losreißen).
  • Drohung mit Gewalt: Ankündigung einer gewaltsamen Handlung (z. B. „Wenn du mich anfasst, schlag ich dich!“).

Vollstreckungshandlung: Der Beamte muss eine rechtmäßige dienstliche Maßnahme durchführen, z. B. eine Festnahme oder eine Durchsuchung.

Beispiele für Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte:

1. Körperlicher Widerstand

    • Eine Person soll von der Polizei festgenommen werden und reißt sich los, um zu flüchten.
    • Bei einer Verkehrskontrolle schlägt ein Autofahrer die Hand des Polizisten weg, um die Herausgabe seines Führerscheins zu verweigern.
    • Ein Demonstrant setzt sich auf den Boden und verschränkt die Arme, um sich einer Räumung zu widersetzen.

    2. Drohen mit Gewalt

    • Ein Passant ruft einem Polizisten zu: „Wenn du mich anfasst, breche ich dir den Arm!“
    • Ein Mann wird bei einer Verkehrskontrolle aufgehalten und sagt zum Beamten: „Ich hole gleich meine Jungs, dann seht ihr, was passiert!“

    3. Bewaffneter Widerstand (schwerer Fall)

    • Ein Täter bedroht einen Polizisten mit einem Messer, um sich einer Festnahme zu entziehen.
    • Ein Verdächtiger schleudert eine Glasflasche in Richtung eines Polizeibeamten, um dessen Maßnahme zu verhindern.

    4. Indirekter Widerstand

    • Ein Gerichtsvollzieher will eine Zwangsräumung durchführen, aber der Mieter barrikadiert die Tür mit Möbeln, um den Zutritt zu verhindern.
    • Ein Mann legt sich unter sein Auto, als es abgeschleppt werden soll, um den Polizeieinsatz zu blockieren.

    Was ist die Strafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

    Grundstrafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
    Besonders schwerer Fall (z. B. bewaffneter Widerstand): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
    Wenn der Täter den Widerstand durch eine tätliche Handlung leistet: Strengere Strafen möglich

    Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

    Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

    Hier geht es zum Gesetzestext:

    § 113 StGB – Einzelnorm