Wiedereinsetzung

Gegen eine entschiedene Sache wird man nicht gehört!

Dieser Grundsatz beschreibt das im deutschen Recht geltende Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher (oder behördlicher) Entscheidungen. Anders, klarer und moderner ausgedrückt: Ende Gelände ! Aus die Maus!

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird das Rechtsmittel als unzulässige verworfen – da kommen Sie zu spät, heißt es bei der Behörde, bei Gericht oder in der Rechtsberatung.

Reaktionsmöglichkeiten

Wird prüfen für Sie , ob es eine Möglichkeit gibt, wieder in das Verfahren zu kommen und dennoch gehört zu werden.

Dazu müssen wir wissen, wann Sie von der Entscheidung, zu der Sie nun nicht mehr gehört werden sollen, erfahren haben. wir prüfen dann, welches Mittel das geeignete ist, um Ihr Ziel zu erreichen – nämlich dass Sie gehört werden und eine für Sie ungünstige Entscheidung korrigiert wird. Das wird im Regelfall die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand oder die Wiederaufnahme des Verfahrens sein.

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

In Strafsachen und Bußgeldsachen gibt es starre und strenge Fristen zur Einlegung eines Rechtsmittels. Hält man sie nicht ein, wird die Sache rechtskräftig und es heißt bezahlen und ggf. den Führerschein abgeben.

In vielen Bescheiden stehen so viele Fristen, dass man leicht den Überblick verlieren kann – die Behörden und die Gericht sind streng: Frist ist Frist – ist diese abgelaufen, ist man zu spät!

Wenn Sie aber ohne Ihr eigenes Verschulden verhindert, die Frist zu wahren oder einen Termin wahrzunehmen, können wir für Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen. Hat dieser Erfolg, werden Sie so behandelt, als hätten Sie die Frist gewahrt. Ihr Rechtsmittel wird dann sachlich geprüft und wir können so die für Sie ungünstige Entscheidung über die Wiedereinsetzung korrigieren lassen.

Die Frist für die Wiedereinsetzung beträgt allerdings nur ein Woche und beginnt mit Wegfall des Hindernisses an zu laufen. Wenn Sie also Kenntnis über die Versäumung der Frist erhalten, nehmen Sie sofort zu und Kontakt auf! hier zählt jeder Tag!