Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer

„Ach, ich kann noch fahren“ oder „ist ja nur ein kurzes Stück…da lohnt sich kein Taxi“. So denken viele, wenn es nach einer Feier nach Hause gehen soll. Doch wenn man in die Verkehrskontrolle gerät, wird man oft eines Besseren belehrt. Wenn der freiwillige Atemtest abgelehnt wird, geht es zur Blutentnahme auf die Polizeidienststelle oder zum Krankenhaus. 

Es genügt, wenn die Beamten einen Alkoholgeruch bemerkt oder bei der Fahrt „Schlangenlinien“ festgestellt haben (wollen) – dann ist die Blutentnahme bzw. deren Anordnung (meistens) gerechtfertigt. Man erhält die Möglichkeit, der Blutentnahme zuzustimmen, da diese sonst angeordnet werden wird. Das stimmt zwar, aber zum einen hilft einem das kooperative Verhalten diesbezüglich wenig und zum anderen schneidet man sich dadurch die Möglichkeit ab, diese Anordnung später überprüfen zu lassen.

Wenn es schlecht läuft, wird der Führerschein beschlagnahmt und es folgt eine Beschuldigtenanhörung oder eine Vorladung. Dann kommt irgendwann ein Beschluss des Amtsgerichts – die Fahrerlaubnis ist vorläufig entzogen. Und nun?

Rechtsanwalt Google sagt, Geldstrafe 1 bis 2 Monatsgehälter, 9 bis 12 Monate Fahrerlaubnisentzug und eine MPU ab 1,6 Promille – alles nicht ganz falsch – das Entscheidende jedoch kann Google nicht übernehmen: Die Verteidigungsmöglichkeiten zu erarbeiten – diese sind zwar nicht immer gegeben – aber es gibt sie häufig. Außerdem hängt die Sanktionierung immer vom Einzelfall ab.

Der auf dem Gebiet des Strafverkehrsrechts spezialisierte Anwalt (Fachanwalt für Straf- und /oder Verkehrsrecht) wird das für den Beschuldigten entsprechende herausarbeiten und vortragen. Er wird die Verteidigungsmöglichkeiten herausarbeiten und nutzen – und er wird eine genauere Prognose abgeben und auch ggf. aufkommende Existenzängste nehmen und relativieren. Eine Dienstleistung, die der Kollege Google nicht leisten kann. Und vielleicht endet die die Geschichte vom Alkohol am Steuer mit einem Fahrverbot.

Die Kosten sollten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden – aber auch wenn eine solche nicht vorhanden ist, sollte man sich diese Investition gönnen, die insgesamt dann wohl nicht wesentlich ins Gewicht fallen wird – nach einer professionellen Beratung sollte man sich besser fühlen, weil man weiß, wie man sich zu verhalten hat und was auf einen zukommt.

Rechtsanwalt Jähnig , Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger aus Osnabrück berät Sie gerne bei einer Trunkenheit am Steuer.