Alkohol am Steuer
„Ach, ich kann noch fahren“. „Ist j.a nur ein kurzes Stück…da lohnt sich kein Taxi“. So denken viele, wenn es nach einer Feier nach Hause gehen soll. Doch wenn man in die Verkehrskontrolle gerät, wird man oft eines Besseren belehrt. Wenn der freiwillige Atemtest abgelehnt wird, geht es zur Blutentnahme. Auf die Polizeidienststelle oder zum Krankenhaus.
Wann wird es ernst?
Es genügt, wenn die Beamten einen Alkoholgeruch bemerken. Auch genügt es, wenn bei der Fahrt „Schlangenlinien“ festgestellt wurden . Dann ist die Blutentnahme bzw. deren Anordnung (meistens) gerechtfertigt. Man erhält die Möglichkeit, der Blutentnahme zuzustimmen. Sonst werden wir diese anordnen! Das stimmt zwar, aber zum einen hilft einem das kooperative Verhalten diesbezüglich wenig. Zum anderen schneidet man sich dadurch eine Möglichkeit ab: Nämlich diese Anordnung später überprüfen zu lassen.
Wenn es schlecht läuft, wird der Führerschein beschlagnahmt. Es folgt eine Anhörung oder eine Vorladung. Dann kommt irgendwann ein Brief vom Gericht. Die Fahrerlaubnis ist vorläufig entzogen.
Und nun?
Was kann ich tun ?
Rechtsanwalt Google sagt, Geldstrafe 1 bis 2 Monatsgehälter. 9 bis 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU ab 1,6 Promille. Alles nicht ganz falsch. Das Entscheidende jedoch kann Google nicht übernehmen: Die Verteidigungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Diese sind zwar nicht immer gegeben – aber es gibt sie häufig. Außerdem hängt die Sanktionierung immer vom Einzelfall ab.
Der auf dem Gebiet des Strafverkehrsrechts spezialisierte Anwalt wird das für den Beschuldigten entsprechende herausarbeiten und vortragen.
Er wird die Möglichkeiten herausarbeiten und nutzen. Er wird eine genauere Prognose abgeben und auch ggf. aufkommende Ängste nehmen und relativieren. Eine Dienstleistung, die der Kollege Google nicht leisten kann. Und vielleicht endet die die Geschichte vom Alkohol am Steuer nurmit einem Fahrverbot.
Zu den Kosten:
Die Kosten sollten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Aber auch wenn eine solche nicht vorhanden ist, sollte man sich diese Investition gönnen. Sie wird insgesamt dann wohl nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Nach einer professionellen Beratung sollte man sich besser fühlen. Danach weiß man, wie man sich zu verhalten hat und was auf einen zukommt.
Rechtsanwalt Jähnig , Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Osnabrück berät Sie gerne bei einer Trunkenheit am Steuer.