Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr. Eine solche liegt nicht nur dann vor, wenn man unter Alkoholeinfluss ein Auto führt – sondern auch, wenn man unter Cannabis oder sonstigen BTM- oder Medikamenten- Einfluss fährt. Kommt noch ein Unfall oder eine konkrete Gefährdung dazu, lautet der Vorwurf schnell Gefahrdung des Straßenverkehrs durch Alkohol / Drogen oder Medikamente.

Bei einer Polizeikontrolle sollten Sie keine Angaben zum Konsum machen. Diese diesen selten der Entlastung, sondern könnten Ihnen später im Ermittlungsverfahren oder bei der Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis Probleme bereiten.

Die Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt sind zahlreich und umso besser, je weniger bei der Kontrolle oder der Vernehmung gesagt wird.

Daher sollten Sie sich nicht zu dem Vorwurf äußern und auch nicht bei der ärztlichen Untersuchung mitwirken. Als Beschuldigter einer Trunkenheit im Straßenverkehr also einer Alkoholfahrt oder BTM – Fahrt sind Sie nur verpflichtet, die Blutentnahme zu dulden, wenn diese angeordnet wurde.

Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Osnabrück, damit wir Sie so schnell wir möglich über die Konsequenzen von Alkohol am Steuer in strafrechtlicher und in führerscheinrechtlicher Hinsicht beraten können. Am besten vor der Vorladung, Anklage oder dem Strafbefehl oder der Anklage.

Lesen Sie gerne hierzu unsere Rechtstipps:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol-im-verkehr-trunkenheitsfahrt_152226.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaehrdung-des-strassenverkehrs-durch-alkohol_152439.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kiffen-und-autofahren_150830.html