Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr. Diese liegt nicht nur dann vor, wenn man unter Alkoholeinfluss ein Auto führt. Sie ist ferner dann gegeben, wenn man unter Cannabis oder sonstigen BTM- oder Medikamenten- Einfluss fährt. Kommt noch ein Unfall oder eine konkrete Gefährdung dazu ändert sich der Tatvorwurf. Dieser lautet nun Gefahrdung des Straßenverkehrs durch Alkohol / Drogen oder Medikamente.

Diese Gerät "schlägt" bei einer Trunkenheitsfahrt an und zeigen den Atemalkoholwert

Bei einer Polizeikontrolle sollten Sie keine Angaben zum Konsum machen. Diese dienen selten der Entlastung. Vielmehr könnten Ihnen diese später im Ermittlungs- verfahren oder bei der Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis Probleme bereiten.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt sind zahlreich und umso besser, je weniger bei der Kontrolle oder der Vernehmung gesagt wird.

Daher sollten Sie sich nicht zu dem Vorwurf äußern. Auch sollten Sie nicht bei der ärztlichen Untersuchung mitwirken. Denn als Beschuldigter einer Trunkenheit im Straßenverkehr habern Sie nur eine Pflicht: Siemüssen die Blutentnahme zu dulden, wenn diese angeordnet wurde.

Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Osnabrück, damit wir Sie so schnell wir möglich über die Konsequenzen von Alkohol am Steuer in strafrechtlicher und in führerscheinrechtlicher Hinsicht beraten können. Am besten vor der Vorladung, Anklage oder dem Strafbefehl oder der Anklage.

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